Free Motion for Issuance of Letters Rogatory - District Court of Federal Claims - federal


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Date: April 5, 2007
File Format: PDF
State: federal
Category: District
Author: unknown
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Case 1:06-cv-00305-MBH

Document 23-12

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EXHIBIT 4

2375188.1

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IN THE UNITED STATES COURT OF FEDERAL CLAIMS

CONSOLIDATED EDISON COMPANY OF NEW YORK, INC. & SUBSIDIARIES, Kläger, gegen DIE VEREINIGTEN STAATEN Beklagte.

) ) ) ) ) ) ) ) ) ) )

Nr. 06-305 T Richterin Marian Blank Horn

ERSUCHEN UM INTERNATIONALE RECHTSHILFE GEM. DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VOM 18. MÄRZ 1970 ÜBER DIE BEWEISAUFNAHME IM AUSLAND IN ZIVIL- ODER HANDELSSACHEN 1. Absender: Ersuchende Justizbehörde: United States Court of Federal Claims 717 Madison Place, NW Washington, DC 20005 United States of America 2. Empfänger: Zentralbehörde des Freien Bundesstaates Bayern Bayerisches Staatsministerium der JustizÜÜÜ Justizpalast Prielmeyerstrasse 7 80335 München, Deutschland 3. Person, an welche das ausgeführte Rechtshilfeersuchen zurückzusenden ist: David N. Geier U.S. Department of Justice, Tax Division 555 4th St. NW

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JCB Room 7919 Washington DC 20001 GEMÄSS ARTIKEL 3 DES ÜBEREINKOMMENS BEEHRT SICH DER NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTE ANTRAGSTELLER, DAS FOLGENDE ERSUCHEN ZU STELLEN: 4. Ersuchende Justizbehörde United States Court of Federal Claims 717 Madison Place, NW Washington, DC 20005 United States of America 5. An die zuständige Behörde in München / Bayern Amtsgericht München Justizgebäude Pacellistrasse 5 80333 München Deutschland 6. Information zum Verfahren/Parteien: Consolidated Edison Company of New York, Inc. & Subsidiaries gegen Die Vereinigten Staaten, Fall Nr. 06-305 T (U.S. Court of Federal Claims) Namen und Anschriften der Parteien und ihrer Vertreter: Kläger: Consolidated Edison Company of New York, Inc. & Subsidiaries (nachstehend Con Ed genannt) Thomas C. Durham Nicole Bielawski MAYER, BROWN, ROWE & MAW LLP, 71 South Wacker Dr. Chicago, IL 60606

7.

Vertreten durch:

Beklagte:

Die Vereinigten Staaten von Amerika David Geier Prozessbevollmächtigter U.S. Department of Justice Tax Division

Vertreten durch:

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555 4th St. NW JCB Room 7919 Washington, DC 20001 Tel.: 202-616-3448 Eileen J. O'Connor Assistant Attorney General David Gustafson Chief, Court of Federal Claims Section Steven I. Frahm Assistant Chief, Court of Federal Claims Section Joseph A. Sergi Trial Attorney James E. Weaver Trial Attorney Adam R. Smart Trial Attorney U.S. Department of Justice, Tax Division 8. Art und Zweck des Verfahrens und Zusammenfassung des Sachverhaltes Im United States Court of Federal Claims ist zurzeit das Klageverfahren des Falles Consolidated Edison Company of New

York, Inc. & Subsidiaries gegen die Vereinigten Staaten 305 T, anhängig, von in welchem die Klägerin, begehrt, Con

Nr. 06Ed, an eine die

Rückerstattung

Einkommenssteuern

welche

Vereinigten Staaten entrichtet wurden. Begehren der Rückerstattung von

Bei einer Klage mit dem ist die grundlegende

Steuern

3

ü

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Frage,

ob

der

Steuerzahler

nachweisen

kann,

dass

er

in

den

infrage kommenden Zeiträumen Steuern überbezahlt hat.

Siehe

Lewis gegen Reynolds, 284 U.S. 281 (1932); Dysart gegen United States, 169 Ct. Cl. 276, 340 F.2d 624 (1965). der Kläger an einer Lease-in/Lease-out In diesem Fall war Transaktion

("LILO")

beteiligt, bei der es um ein Kraftwerk in den Niederlanden ging (die RoCa3 Anlage, die der South Holland Electric ZH es (N.V.

Electriciteitsbedrifj gehörte). In

Zuid-Holland)(nachstehend Rückerstattungsklage geht

genannt) um die

dieser

spezielle Sachfrage, ob der Kläger dazu berechtigt ist, Miete, Zinsen und die Kosten der Transaktion in Zusammenhang mit dem LILO von der Steuer abzusetzen, um die Steuerschuld für 1997 zu senken. Da sich die Gegenpartei der LILO-Abschreibungsgesellschaft sowie beteiligte Dritte (Berater und Banken) im Ausland befinden, darunter auch in Deutschland, ersuchen die Vereinigten Staaten das Gericht um Rechtshilfe zur Erlangung der Bekanntgabe bzw. Vorlage von für den Rechtsstreit bedeutsamen Tatsachen und

Urkunden durch die im Zuständigkeitsbezirk der ersuchten Behörde befindlichen juristischen Personen.

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Die Transaktion Die Vereinigten Staaten vertreten den Standpunkt, dass Con Ed, eine in über den eine Vereinigten Staaten steuerpflichtige angeblich von dem

Gesellschaft, Eigentümer Grundbesitz

Tochtergesellschaft einem und Lead diesen Lease

EZH

unter

[Hauptpachtvertrag] angeblich

gepachtet

Grundbesitz

gleichzeitig unter einem Sublease [Unterpachtvertrag] wieder an die EZH zurückverpachtet hat. Wie in einer LILO-Transaktion

üblich, handelt es sich bei der Gegenpartei, nämlich der EZH, um ein ausländisches Unternehmen, das in den Vereinigten Staaten nicht steuerpflichtig ist. EZH kann in Zusammenhang mit seinem Eigentumsrecht an der RoCa3-Anlage wie z.B. keine U.S.-Bundeseinin

kommenssteuervergünstigungen,

Abschreibungen,

Anspruch nehmen. EZH bzw. ihre Rechtsnachfolger (darunter auch E.On Benelux Generation N.V., eine Tochtergesellschaft der E.On Energie AG) haben die Anlage seit unmittelbar nach Durchführung der Transaktion mit und für betrieben der tun und sämtliche bzw. heute Nutzen und Lasten der Ed in

Zusammenhang beibehalten Steuerabzüge

Verwendung dies auch und

dem

Besitz Con

Anlage hat mit die dem

noch. in

Pacht

Zinsen

Zusammenhang

angeblichen Head Lease in Anspruch genommen.

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Gemäss

den LILO-Dokumenten, welche den Vereinigten Staaten

von Con Ed zur Verfügung gestellt wurden, machen die Vereinigten Staaten geltend, dass (1) eine ausländische Bank, nämlich die Holländische Finanzierung Bank-Unie der N.V. (BU), des Head angeblich Lease ein Con Ed zur

Zahlungen

non-recourse

Darlehen [Darlehen, bei dem die Haftung des Schuldners auf die verpfändete oder an den Gläubiger abgetretene Sache beschränkt ist], gewährt hat, (2) dass die Pachtzahlungen von EZH für den

Sublease im Grossen und Ganzen in Bezug auf Zeitpunkt und Betrag mit den Darlehenszahlungen von Con Ed übereinstimmen, (3) dass die Erlöse aus dem Darlehen nicht an EZH gezahlt, sondern durch ABN AMRO Bank N.V. (ABN AMRO , der Stammbank von HBU), gehalten und zur Begleichung der identischen Pachtzahlungen von EZH an

den Eigentümer sowie den angeblichen Darlehenstilgungen von Con Ed an HBU verwendet wurden. Weiterhin waren weitere

Finanzinstitutionen, wie die Credit Suisse Financial Products, Credit Suisse First Boston (zusammen Credit Suisse und die

Bayerische Landesbank AG) in die Transaktion zur Finanzierung der LILO-Steuerersparnismassnahme Con Ed, EZH und den verwickelt. Durch Banken diese zwischen

ausländischen

abgesprochene

Rundfinanzierung wurde praktisch sicher gestellt, dass (1) weder Con Ed noch EZH ihre eigenen Mittel aufwenden müssen, um ihren

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jeweiligen

Verpflichtungen

unter

den

rechtsbegründenden

Dokumenten nachzukommen (ausgenommen der von dem Steuerzahler in Zusammenhang mit der Transaktion gezahlten Gebühren und sonstigen Kosten); sowie (2) dass EZH die Herrschaftsbefugnis und Kontrolle über die betreffende Anlage behält. Die Vereinigten Staaten vertreten den Standpunkt, dass die von Con Ed im Zusammenhang mit der LILO-Steuerersparnismassnahme geltend gemachten Steuerabzüge und Verluste unrichtig sind und dass Con Ed nicht in der Lage ist, den Nachweis zu erbringen, dass ihr eine Rückerstattung zusteht, da: · Con Ed zu dem Zeitpunkt der LILO Transaktion im Jahre 1997 kein echtes Pachtrecht erworben hat; Con Ed in Zusammenhang mit dem Schuldverpflichtung erworben hat; LILO keine echte

·

·

Die LILO-Steuerersparnis-Transaktion bzw. Teile der LILO-Steuerersparnis- Transaktion der wirtschaftlichen Grundlage entbehrten bzw. eine Täuschung darstellten; Die Steuerabzüge fehlschlagen, wenn die schrittweise Transaktions-Doktrin angewendet wird und die Schritte, die zu der Steuerersparnis führen, entzerrt und dann als einzelne Transaktionen gewertet werden; Con Ed nicht berechtigt ist, die Zinskosten für das non-recourse Darlehen von der Steuer abzusetzen, da ein Darlehen dieser Art nicht dazu führt, dass die Erträge aus dem Darlehen Con Ed zur Verfügung stehen bzw. das Darlehen keine echte Stundung durch den Darlehensgeber darstellt; sowie die LILO-Steuerersparnismassnahme im vorliegenden Fall bestenfalls einen bedingten zukünftigen Pachtrechtbesitz

·

·

·

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schafft, der Con Ed nicht dazu berechtigt, gegenwärtige Steuerabzüge abzuleiten. Kurzum, die Vereinigten Staaten machen geltend, dass

daraus

nichts

stattfindet ausser der Ausfertigung von Dokumenten und der Zahlung von Gebühren. Die Vereinigten Staaten haben Informationen über diese LILOTransaktion unmittelbar von Con Ed angefordert. Con Ed gibt an, dass sich Informationen die an der über die LILO-Transaktion beteiligt bei sind; Dritten einige

befinden,

LILO-Transaktion

dieser Dritten sind im vorliegenden Rechtshilfeersuchen genannt. Die ersuchten Informationen beziehen sich auf den wesentlichen Inhalt und das Wesen der Auswirkungen der LILO-Transaktion, um die es im vorliegenden Fall geht, unter anderem auch um die

Finanzierungsvereinbarung, wie die Transaktion von der Gegenpartei behandelt wird, sowie welche Sorgfalt, falls zutreffend, in

Erwartung der Transaktion ausgeübt wurde. Das ersuchende Gericht hält es im Interesse des Rechts für erforderlich, Transaktion Energie AG dass bzw. und zur von deren einigen der Teilnehmern an der LILOE.On

Sonderrechtsnachfolgern, Landesbank bei der AG,

nämlich

Bayerische Verwendung

schriftliches

Beweismaterial eingeholt wird.

Gerichtsverhandlung

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9.

Einzuholendes Beweismaterial richterliche Handlungen a. Das E.On Energie AG Gericht bittet, der die E.On

bzw.

weitere auszuführende

E.On Benelux

Energie

AG,

die N.V.

Muttergesellschaft

Generation

(Sonderrechtsnachfolger der EZH), Geschäftssitz: Brienner Str. 40, 80333 München, Deutschland, zu ersuchen, die im anliegenden

Beweisstück A aufgeführten Dokumente beizubringen; Kopien dieser Dokumente sind den Anwälten der Parteien dieser Klage zur

Verfügung zu stellen. b. Das Bayerische Landesbank AG ersuchende Gericht bittet höflichst, die Bayerische

Landesbank AG, Geschäftssitz: Brienner Str. 40, 80333 München, Deutschland, zu ersuchen, die in dem anliegenden Beweisstück B aufgeführten Dokumente beizubringen; Kopien dieser Dokumente sind den Anwälten der Parteien dieser Klage zur Verfügung zu stellen. 10. Das Ersuchen zum Beantragten Verfahrensablauf ersuchende Gericht bittet höflichst, die vorstehend

aufgeführten Anwälte des Klägers und bzw. der Beklagten über den Zeitpunkt und Ort der Ausführung des Ersuchens zu informieren, sowie, dass Vertreter der Parteien zu der Ausführung [des

Rechtshilfeersuchens] zugelassen werden. In dem Fall, dass das ersuchte Beweismaterial nicht auf die beantragte Art und Weise

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erlangt werden kann, soll es gemäss . dem örtlichen Recht erlangt werden. 11. Erstattung von Kosten Die sämtliche erstatten. Die Gerichte der Vereinigten Staaten sind gesetzlich unter Vereinigten bei der Staaten werden des Ihrem Gericht auf Wunsch Kosten

Ausführung

Ersuchens

anfallenden

dem Recht der Vereinigten Staaten ermächtigt, den Gerichten der Bundesrepublik werden das Deutschland den ähnliche der Rechtshilfe zu leisten und

von

Gerichten

Bundesrepublik

Deutschland

erwiesene Entgegenkommen gerne erwidern. Das ersuchende Gericht versichert den Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland seine vorzügliche Hochachtung.

_____________________________________ Richterin MARIAN BLANK HORN UNITED STATES COURT OF FEDERAL CLAIMS Datum: __________________________ SIEGEL

________________________________

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BEWEISSTÜCK A UNTERLAGEN, DIE VON DER E.ON ENERGIE AG BEIZUBRINGEN SIND DEFINITIONEN & ANWEISUNGEN A. Die Begriffe Dokument, Akte und Material beziehen sich auf sämtliche schriftlichen, gedruckten, maschinengeschriebenen, elektronischen oder grafischen Sachen jeglicher Art. Im Sinne dieses Vorlageersuchens ist ein Entwurf oder eine nichtidentische Kopie als ein separates Schriftstück zu behandeln. Diese Begriffe sind so auszulegen, dass sie folgendes einschliessen, ohne darauf beschränkt zu sein: Korrespondenz, Email, Notizen, Anmerkungen, Verträge, Broschüren, Vereinbarungen, Rechtstitel, Pachtverträge, Briefe, Vermerke, Schecks, Kontoauszüge, Berichte, Analysen, Vorausplanungen, Studien, Akten, Sitzungsprotokolle, Bilanzen, Finanzunterlagen, Rechnungslegungsoder Rechnungsprüfungs-Arbeitspapiere (auch unbefristete Arbeitspapiere), Tabellenkalkulationen, Niederschriften, Aufzeichnungen sowie alle anderen Arten von schriftlichem und dokumentierendem Material. B. Jede Kopie eines Dokumentes, die sich auf irgend eine Art von dem Original bzw. von einer anderen Kopie des Dokumentes unterscheidet, entweder durch handschriftliche oder andere Anmerkungen oder jegliche Weglassungen, stellt ein separates Dokument dar und ist beizubringen. Jedes Dokument ist vollumfänglich beizubringen, ohne Abkürzungen oder Zensierungen, und die Person, welche die Anmerkungen gemacht hat, ist zu identifizieren. C. Wenn irgendwelche Dokumente unter Berufung auf ein Verweigungerungsrecht vorenthalten werden, so ist eine Liste der entsprechenden Dokumente zusammen mit den folgenden Angaben und ausreichenden Details vorzulegen,, um einem Gericht die Entscheidung darüber erlauben, ob ein Verweigerungsrecht gegeben ist: Datum, Absender, Empfänger, Art (z.B., Brief, Vermerk, Telegramm, Tabelle, Fotografie, etc.), der Gegenstand des Dokumentes, die Grundlage für die Geltendmachung des Verweigerungsrechts, sowie der/die Abschnitt(e) des vorliegenden Vorlageersuchens, auf welche(n) sich das Dokument bezieht. D. Falls ein Dokument, das unter dieses Vorlageersuchen fallen würde, nicht mehr existiert, wird um folgende Information über jedes Dokument gebeten: Wann es vernichtet wurde (Datum), 1 Exhibit
A

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der Grund für die Vernichtung, sowie die verantwortliche(n) Person(en), welche die Entscheidung zur Vernichtung der/des Dokument(e)s getroffen hat/haben, sowie der Grund für die tatsächliche Vernichtung der/des Dokumente(s). E. Die Beantwortung dieser Vorlageersuchen sollte gem. Fed. R. Evid. 902(12), Certified Foreign Records of Regularly Conducted Activity [Bundesregel zur Beweisaufnahme, beglaubigte ausländische Unterlagen über regelmässig vorgenommene geschäftliche Handlungen] erfolgen. F. Der Begriff Con Ed bezieht sich auf Consolidated Edison Company of New York, Inc. & Tochtergesellschaften, ihr nahestehende Firmen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Consolidated Edison Development, Inc., Consolidated Edison Leasing, Inc., und Consolidated Edison, Inc. G. Der Begriff Banc One bezieht sich auf Banc One Leasing Corp., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger einschliesslich, aber nicht beschränkt auf jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. H. Der Begriff ZH bezieht sich auf N.V. Electriciteitsbedrifj Zuid-Holland, ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Preussen Elektra AG und E.ON Benelux Generation N.V. und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. I. Der Begriff .On Energie bezieht sich auf E.On Energie AG, ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. J. Der Begriff RoCa3 bezieht sich auf die mit Gas betriebene, in den Niederlanden an der Grenze zwischen Rotterdam und Capelle and den IJessel gelegene CHP-Anlage, welche neben den

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A

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beiden zuvor errichteten Anlagen die dritte Anlage darstellt und sich etwa am 15. Dezember 1997 im Besitz von EZH befand. K. Der Begriff BU bezieht sich auf die Hollandsche BankUnie N.V., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. L. Der Begriff ABN AMRO bezieht sich auf ABN AMRO Bank N.V., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. M. Der Begriff Tauw bezieht sich auf Tauw Milieu B.V., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Tauw B.V. und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. N. Der Begriff Credit Suisse bezieht sich auf Credit Suisse Financial Products, Credit Suisse First Boston, ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. O. Der Begriff ABB Leasing bezieht sich auf ABB Leasing GmbH, Asia Brown Boveri A.G. & Co. Leasing KG, Asia Brown Boveri A.G., oder alle nahestehenden Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. P. Der Begriff Lease-Transaktion bezieht sich auf eine Reihe von Transaktionen zwischen EZH und Con Ed am 15. Dezember 1997 über eine Treuhandschaft, über welche EZH mit einem LeasingVertrag angeblich ca. 47,468 % undivided interest [Ad Nutzniessung zur gesamten Hand] an der RoCa3-Anlage für einen Zeitraum von 44 Jahren an Con Ed leaste und Con Ed dann angeblich 3

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den gleichen Anteil von 47,468 % an der RoCa3-Anlage unmittelbar für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einem Unterpachtvertrag zurück an EZH geleast hat; nach Ablauf des Zeitraumes von 20 Jahren ergeben sich verschiedene Optionen, die in den Abschnitten 61-77, einschliesslich der als Beweisstück A-1 anliegenden Klageschrift, näher erläutert werden. Q. Der Begriff Teilnehmer an der Lease-Transaktion bezieht sich auf die folgenden juristischen Personen: ABN AMRO Bank N.V., Hollandsche Bank-Unie N.V., EZH, Con Ed, Credit Suisse, Bayerische Landesbank, sowie Wilmington Trust Co., ABB Leasing und sämtliche nahestehenden Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger, Vorläuferfirmen oder Nachfolgerfirmen und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. R. Der Begriff Capstar bezieht sich auf Capstar Partners L.L.C., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. S. Der Begriff Cornerstone bezieht sich auf Cornerstone Financial Advisors L.P., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger, sowie jede Person, leitenden Angestellten, Partner , Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. BEIZUBRINGENDE DOKUMENTE DIE LEASE-TRANSAKTION 1. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Entwürfe der Dokumente, welche auf den Seiten 3 bis 6 des Closing Memorandum [Ad Abschliessender Vermerk] (US087959-US08972) als Operative Documents and Certain Other Basic Documents [Ad Rechtsbegründende Dokumente und weitere grundlegende Dokumente] bezeichnet werden (US08961-08964). Eine Kopie des abschliessennden Vermerks ist als Anlage A-2 beigefügt. 2. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, einschliesslich Notizen, Anmerkungen, Emails, Korrespondenz bezüglich der Pachtzins-Verpflichtung und der Optionspreise für 4

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die Lease-Transaktion, inbesondere einschliesslich der in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, aus denen hervorgeht, wie die Pachtzins-Verpflichtungen und Optionspreise ausgehandelt, kalkuliert und zugeteilt wurden. 3. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, aus denen hervorgeht, wie jeder Teilnehmer an der Lease-Transaktion ausgewählt wurde. 4. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente bezüglich der Angebote oder Vorschläge, die von den Interessenten einer Teilnahme an der Lease-Transaktion oder einer im wesentlichen ähnlichen Art von Lease-Transaktion bezüglich der RoCa3-Anlage eingereicht wurden, unabhängig davon, ob diese Angebote oder Vorschläge von EZH angenommen wurden. 5. Die in ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, einschliesslich von Vermerken, Aufzeichnungen, Emails und Korrespondenz bezüglich des Tax Indemnity Agreement [Ad Steuerbefreiungsvereinbarung] (in der Anlage als Beweisstück A-3 beigefügt). EXTERNE BERATER 6. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente bezüglich der Rolle von Capstar bei dem Beginn, der Förderung, der Empfehlung, dem Marketing, der Planung, der Genehmigung bzw. der Umsetzung der Lease-Transaktion. 7. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz bzw. Kommunikationen zwischen EZH und Capstar bezüglich dem Beginn, der Förderung, der Empfehlung, dem Marketing, der Planung, der Genehmigung bzw. der Umsetzung der Lease-Transaktion. 8. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente bezüglich der Rolle von Cornerstone bei dem Beginn, der Förderung, der Empfehlung, dem Marketing, der Planung, der Genehmigung bzw. der Umsetzung der Lease-Transaktion. 9. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz bzw. Kommunikationen zwischen EZH und Cornerstone bezüglich dem Beginn, der Förderung, der Empfehlung, dem Marketing, der Planung, der Genehmigung bzw. der Umsetzung der Lease-Transaktion. 10. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz bzw. Kommunikationen zwischen Capstar und Cornerstone bezüglich dem 5

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Beginn, der Förderung, der Empfehlung, dem Marketing, der Planung, der Genehmigung bzw. der Umsetzung der Lease-Transaktion. 11. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und Kommunikationen zwischen EZH und von EZH beauftragten Beratern, ausgenommen Capstar oder Cornerstone, bezüglich der LeaseTransaktion. 12. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und Kommunikationen zwischen E.On Energie AG, E.On Benelux B.V., oder Preussen Elektra AG und Capstar bezüglich der Lease-Transaktion, welche nach dem Abschluss der Lease-Transaktion stattfanden und in denen die Lease-Transaktion angesprochen ist. 13. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und Kommunikationen zwischen E.On Energie AG, E.On Benelux B.V., oder Preussen Elektra AG und Cornerstone bezüglich der LeaseTransaktion, welche nach dem Abschluss der Lease-Transaktion stattfanden und in denen die Lease-Transaktion angesprochen ist. 14. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und Kommunikationen zwischen EZH oder seinen Vertretern und Beratern und Banc One bezüglich der Lease-Transaktion und dem verbleibenden Anteil an der RoCa3-Anlage, die nicht unter die Lease-Transaktion fällt. 15. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente bezüglich der Beraterdienste die von ABB Leasing an EZH erbracht wurden und die Grundlage für die Rechnung darstellen, die in der Anlage als Beweisstück A-4 beigefügt ist. 16. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und Kommunikationen zwischen EZH und ABB Leasing bezüglich der LeaseTransaktion oder dem S-Lease, auf welche in der Rechnung, die in der Anlage als Beweisstück A-4 beigefügt ist, Bezug genommen wird.

17. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente bezüglich des Pachtvertrages und anderen finanziellen Vereinbarungen betreffend die RoCa3-Anlage bzw. in der Anlage befindlicher Gerätschaften, bei denen ABB Leasing beteiligt ist bzw. vor Abschluss der Leasing-Transaktion beteiligt war. 18. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und Kommunikationen zwischen EZH und ABB Leasing bezüglich jeglicher unter 17 angesprochener Lease- und Finanzierungsvereinbarungen. 6

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19. Die Korrespondenz und Kommunikationen zwischen E.On Energie AG, Preussen Elektra AG, E.On Benelux B.V., EZH oder deren Vertretern und allen Teilnehmern an der Lease-Transaktion während des Zeitraumes bis zur Übernahme von EZH durch Preussen Elektra AG (die Preussen Elektra/EZH Übernahme bezüglich der LeaseTransaktion oder den Auswirkungen der Preussen Elektra/EZHÜbernahme auf die Lease-Transaktion. 20. Die Korrespondenz und Kommunikationen zwischen E.On Energie AG, Preussen Elektra AG, E.On Benelux B.V., EZH oder deren Vertretern und allen Teilnehmern an der Lease-Transaktion nach der Preussen Elektra/EZH Übernahme bezüglich der Lease-Transaktion oder den Auswirkungen der Preussen Elektra/EZH-Übernahme auf die Lease-Transaktion. RISIKO /NUTZEN ANALYSE DER TRANSAKTION

21. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente über die Analyse oder Kalkulationen, die von oder im Auftrag von EZH bezüglich der Lease Purchase Option [Ad Mietkaufoption] und Sublease Purchase Option [Ad Untermietsvertragsoption], wie aufgeführt in Abschnitt 25 des Lease Agreement [Mietsvertrag] (US09324-09352) bzw. Abschnitt 19 des Sublease Agreement [Untermietsvertrag] (US09385-09440)durchgeführt wurden; Kopien des Lease Agreement bzw. Sblease Agreement sind in der Anlage als Beweisstück A-5 bzw. A-6 beigefügt. 22. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, in denen angesprochen wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit EZH die Sublease-Option wahrnehmen würde. 23. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, in denen die Risiken für EZH bezüglich der Lease-Transaktion angesprochen bzw. analysiert werden. 24. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, in denen die Schritte besprochen werden, die unternommen werden könnten bzw. unternommen wurden, um die Risiken für EZH bezüglich der Lease-Transaktion zu reduzieren bzw. auf ein Minimum zu beschränken. 25. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, in denen die Risiken für die Teilnehmer an der Lease-Transaktion (ausgenommen EZH) bezüglich der Lease-Transaktion angesprochen bzw. analysiert werden. 7

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26. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, in denen die Schritte besprochen werden, die unternommen werden könnten bzw. unternommen wurden, um die Risiken für die Teilnehmer an der Lease-Transaktion (ausgenommen EZH) bezüglich der LeaseTransaktion zu reduzieren bzw. auf ein Minimum zu beschränken. 27. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz, Vermerke, Gutachten oder sonstigen Kommunikationen von oder an Vertreter von Shearman & Sterling; Loeff Clays & Verbeke; Clifford Chance; Davis, Polk & Wardell; Nauta Dutilh; Loyens & Volkmaars; White & Case; Morris, James, Hitchens & Williams; oder Oppenhoff & Radler, in denen die Lease-Transaktion angesprochen wird. DARLEGUNGEN 28. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, die bei Darlegungen von Capstar und Cornerstone an EZH betreffend die Lease-Transaktion oder eine ähnliche Art von Lease-Transaktion in bezug auf die RoCa3-Anlage verwendet wurden oder sich auf solche Darlegungen beziehen. 29. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, die bei Darlegungen durch Vertreter von EZH, Cornerstone und Capstar gegenüber Con Ed oder Vertretern von Con Ed über die LeaseTransaktion verwendet wurden oder sich auf solche Darlegungen beziehen. 30. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, die bei Darlegungen wie den im obigen Absatz 26 genannten gegenüber jeglichen juristischen Personen oder Einzelpersonen (ausgenommen Con Ed) oder deren Vertreter vor dem 15. Dezember 1997 verwendet wurden. GEBÜHRENDE SORGFALT 31. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Studien, Analysen, Prognosen, Vorausplanungen oder andere Dokumente betreffend gebührende Sorgfalt, die in Zusammenhang mit der LeaseTransaktion angefertigt wurden. 32. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, in denen Studien, Analysen, Prognosen, Vorausplanungen oder andere Dokumente betreffend gebührende Sorgfalt angesprochen werden, welche in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion angefertigt wurden. 8

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33. Jegliche in Ihren Unterlagen befindliche Kommunikation oder Korrespondenz zwischen Vertretern von EZH und Deloitte & Touche Valuation Group betreffend das von Deloitte & Touche in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion angefertigte Gutachten. 34. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, die das von Deloitte & Touche in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion angefertigte Gutachten enthalten bzw. darauf Bezug nehmen. 35. Jegliche in Ihren Unterlagen befindliche Kommunikation oder Korrespondenz zwischen Vertretern von EZH und Duke Engineering & Service betreffend die Analyse und Untersuchung der RoCa3-Anlage durch Duke Engineering & Service. 36. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, welche die von Duke Engineering & Sons in Zusammenhang mit der LeaseTransaktion angefertigte Analyse und Untersuchung enthalten bzw. darauf Bezug nehmen. 37. Die in Ihren Unterlagen befindliche Kommunikation oder Korrespondenz zwischen Vertretern von EZH und Tauw betreffend die Analyse, Untersuchung und Bewertung der RoCa3-Anlage, die in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion durchgeführt wurde. 38. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, welche die von Tauw im Zusammenhang mit der Lease-Transaktion durchgeführte Analyse, Untersuchung und Bewertung enthalten bzw. darauf Bezug nehmen. FINANZIERUNG DER LEASE-TRANSAKTION 39. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Kommunikationen, Korrespondenz, Vermerke und Gutachten an oder von Credit Suisse betreffend den Marktzinssatz für Darlehen und/oder Einzahlungen in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion. 40. Die in ihren Unterlagen befindlichen Kommunikationen, Korrespondenz und Vermerke zwischen EZH und ABN AMRO betreffend die Lease-Transaktion, insbesondere einschliesslich der Finanzierung der Lease-Transaktion. 41. Die in ihren Unterlagen befindlichen Kommunikationen, Korrespondenz und Vermerke zwischen EZH und HBU betreffend die Lease-Transaktion, insbesondere einschliesslich der Finanzierung der Lease-Transaktion. 9

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42. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Kommunikationen, Korrespondenz und Vermerke zwischen EZH und Bayerische Landesbank betreffend die Lease-Transaktion, insbesondere der Finanzierung und/oder der Verwendung von Akkreditiven, einschliesslich dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion. 43. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend Konto Nr. 50.22.51.093 HBU Assignment Account EZH 1997 Roca 3 Trust 2 bei ABN AMRO. 44. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend Konto Nr. 43510-0 ZH 1997 ROCA Facility Trust No. 2 bei der Wilmington Trust Company. 45. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend alle weiteren Bankkonten, ausser den vorstehend in Absätzen 43 und 44 aufgeführten Bankkonten, die in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion verwendet wurden. 46. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend den Kauf von US Treasury Strip Coupons CUSIP 912833JX9, CUSIP 912833KN9, CUSIP 912833KQ2, CUSIP 912833KRO, CUSIP 912833KS8 und CUSIP 912833KT6, um welche es in den unter Bates Nummern US01835, US01836, und US01837-US01840 aufgeführten Dokumenten geht, welche in der Anlage als Beweisstücke A-7, A-8 bzw. A-9 beigefügt sind. 47. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend der von Credit Suisse vorgenommenen Zahlung für den Kauf der vorgenannten U.S. Treasury Strips mit Mitteln aus dem Konto Nr. 43510-0 bei der Wilmington Trust Company. DIE LEASE-TRANSAKTION AUS DER SICHT VON EZH / E.ON ENERGIE 48. Die in Ihren Unterlagen befindlichen internen EZHDokumente betreffend die Lease-Transaktion oder die Entscheidung, die Lease-Transaktion oder eine der Lease-Transaktion im wesentlichen ähnliche Transaktion in Zusammenhang mit der RoCa3Anlage einzugehen. 49. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, aus denen hervorgeht, wie EZH die Lease-Transaktion vormals behandelte bzw. zurzeit behandelt, beschreibt, oder die Lease-Transaktion zum Zwecke ihrer steuerlichen und finanziellen Berichtspflicht angibt. 10

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50. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, aus denen hervorgeht, wie EZH die Lease-Transaktion vormals behandelte bzw. sie zurzeit behandelt, beschreibt, oder die LeaseTransaktion zum Zwecke ihrer steuerlichen und finanziellen Berichtspflicht angibt. 51. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, aus denen hervorgeht, wie die Lease-Transaktion zum Zwecke der Preussen Elektra/EZH Übernahme behandelt wurde. 52. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und Kommunikationen zwischen Vertretern von EZH, Con Ed, Preussen Elektra AG und/oder E.On Energie AG betreffend der Abmachung zwischen Con Ed und EZH. 53. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend der Auswirkung der Lease-Transaktion auf die RoCa3Anlage im Hinblick auf die Preussen Elektra/EZH Übernahme. 54. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend die Sublease Purchase Option [Ad Untermietsvertragsoption] im Hinblick auf die Preussen Elektra/EZH-Übernahme. 55. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend der Tax Indemnity Agreement [Ad Steuerentschädigungsvereinbarung] im Hinblick auf die Preussen Elektra/EZH- ernahme. 56. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz zwischen Vertretern von EZH, Preussen Elektra AG, E.On Benelux B.V. oder E.On Energie und Vertretern von Con Ed, welche nach der Übernahme von EZH durch Preussen Elektra stattfand und bei der es um die Lease-Transaktion geht. 57. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, welche die Analysen enthalten bzw. auf die Analysen Bezug nehmen, die für oder im Auftrag von EZH, Preussen Elektra AG, E.On Benelux N.V. oder E.On Energie in bezug auf die Behandlung der LeaseTransaktion und/oder der RoCa3-Anlage im Hinblick auf die Übernahme von EZH durch Preussen Elektra durchgeführt wurden. 58. Die in Ihren Unterlagen befindlichen abschliessenden Dokumente und Terminpläne aus der Übernahme von EZH durch Preussen Elektra, in welchen auf die Lease-Transaktion oder Con Ed Bezug genommen wird. 11

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59. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend oder bezugnehmend auf die gebührende Sorgfalt, die durch oder im Auftrag von Preussen Elektra AG, E.On Benlelux B.V. oder E.On Energie bei der Bewertung der Risiken und/oder Nutzen der Lease-Transaktion ausgeübt wurde. 60. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, aus denen die Bewertung der RoCa3-Anlage im Hinblick auf die Preussen Elektra/EZH Übernahme behandelt bzw. darauf Bezug genommen wird. INSTANDHALTUNG UND BETRIEB DER ANLAGE 61. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, aus denen eine Beteiligung von Con Ed an der RoCa3-Anlage vom 15. Dezember 1997 bis heute hervorgeht, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Finanzierung, den Betrieb oder die Leitung der RoCa3-Anlage, oder die Revision, Überprüfung, Unterstützung von EZH, E.On Benelux B.V. oder E.On Energie, oder die Beratung mit EZH, E.On Benelux B.V. oder E.On Energie betreffend den Betrieb der RoCa3-Anlage. 62. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend der Rolle von Con Ed bei grossen baulichen Verbesserungen an der RoCa3-Anlage. 63. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend der Rolle von Con Ed bei der Instandhaltung bzw. Reparatur der RoCa3-Anlage seit dem 15. Dezember 1997. 64. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente betreffend der Beteiligung von Con Ed an den Betriebskosten der RoCa3-Anlage vom 15. Dezember 1997 bis heute. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN 65. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und andere schriftliche Kommunikationen zwischen den Behörden in den Niederlanden und EZH oder Vertretern von EZH betreffend die LeaseTransaktion oder die Rolle von Con Ed in der RoCa3-Anlage vor dem Tag, an dem die Lease-Transaktion abgeschlossen wurde. 66. 12 Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, die

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Behörden in den Niederlanden von EZH oder Vertretern von EZH zur Verfügung gestellt wurden, um die Zustimmung bzw. Genehmigung für die Lease-Transaktion zu erhalten. 67. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz und andere schriftliche Kommunikationen zwischen EZH oder Vertretern von EZH und Behörden in den Niederlanden betreffend der erforderlichen Zustimmungen bzw. Genehmigungen für die LeaseTransaktion. 68. Die in Ihren Unterlagen befindlichen Dokumente, die den niederländischen Finanzbehörden (Belastingdienst) von EZH oder Vertretern von EZH zur Verfügung gestellt wurden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Loyens & Volkmaars, um die ordnungsgemässe steuerliche Behandlung der Transaktion unter niederländischen Recht zu bestimmen. 69. Die in Ihren Unterlagen befindliche Korrespondenz oder andere schriftlichen Kommunikationen zwischen EZH oder Vertretern von EZH, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Loyens & Volkmaars und Belastingdienst in bezug auf die ordnungsgemässe steuerliche Behandlung der Transaktion unter niederländischen Recht.

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BEWEISSTÜCK B DOKUMENTE, DIE VON DER BAYERISCHEN LANDESBANK AG BEIZUBRINGEN SIND DEFINITIONEN & ANWEISUNGEN A. Die Begriffe Dokument, Akte und Material beziehen sich auf sämtliche schriftlichen, gedruckten, maschinengeschriebenen, elektronischen oder grafischen Sachen jeglicher Art. Im Sinne dieses Vorlageersuchens ist ein Entwurf oder eine nicht-identische Kopie als ein separates Schriftstück zu behandeln. Diese Begriffe sind so auszulegen, dass sie folgendes einschliessen, ohne darauf beschränkt zu sein: Korrespondenz, Email, Notizen, Anmerkungen, Verträge, Broschüren, Vereinbarungen, Rechtstitel, Pachtverträge, Briefe, Vermerke, Schecks, Kontoauszüge, Berichte, Analysen, Vorausplanungen, Studien, Akten, Sitzungsprotokolle, Bilanzen, Finanzunterlagen, Rechnungslegungsoder RechnungsprüfungsArbeitspapiere (auch unbefristete Arbeitspapiere), Tabellenkalkulationen, Niederschriften, Aufzeichnungen sowie alle anderen Arten von schriftlichem und dokumentierendem Material. B. Jede Kopie eines Dokumentes, die sich auf irgend eine Art von dem Original bzw. von einer anderen Kopie des Dokumentes unterscheidet, entweder durch handschriftliche oder andere Anmerkungen oder jegliche Weglassungen, stellt ein separates Dokument dar und ist beizubringen. Jedes Dokument ist vollumfänglich beizubringen, ohne Abkürzungen oder Zensierungen, und die Person, welche die Anmerkungen gemacht hat, ist zu identifizieren.. C. Wenn Dokumente unter Berufung auf ein Verweigerungsrecht vorenthalten werden, so ist eine Liste der entsprechenden Dokumente zusammen mit den folgenden Angaben und ausreichenden Details vorzulegen, um einem Gericht die Entscheidung darüber zu erlauben, ob ein Verweigerungsrecht gegeben ist: Datum, Absender, Empfänger, Art (z.B., Brief, Vermerk, Telegramm, Tabelle, Fotografie, etc.), der Gegenstand des Dokumentes, die Grundlage für die Geltendmachung des Verweigerungsrechts, sowie der/die Abschnitt(e) des vorliegenden Vorlageersuchens, auf welche(n) sich das Dokument bezieht.

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D. Wenn ein Dokument, das unter dieses Vorlageverlangen fallen würde, nicht mehr existiert, wird um folgende Information über jedes Dokument gebeten: Wann es vernichtet wurde (Datum), der Grund für die Vernichtung, sowie die verantwortliche(n) Person(en), welche die Entscheidung zur Vernichtung der/des Dokumente(s) getroffen hat/haben, sowie für die tatsächliche Vernichtung der/des Dokumente(s). E. Die Beantwortung dieser Vorlageersuchen sollte gem. Fed. R. Evid. 902(12), Certified Foreign Records of Regularly Conducted Activity [Bundesregel zur Beweisaufnahme, beglaubigte ausländische Unterlagen über regelmässig vorgenommene geschätliche Handlungen] erfolgen. F. Der Begriff Con Ed bezieht sich auf Consolidated Edison Company of New York, Inc. & Tochtergesellschaften, ihr nahestehende Firmen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Consolidated Edison Development, Inc., Consolidated Edison Leasing, Inc., und Consolidated Edison, Inc. G. Der Begriff Banc One bezieht sich auf Banc One Leasing Corp., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder juristische Person, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. H. Der Begriff EZH bezieht sich auf N.V. Electriciteitsbedrifj Zuid-Holland, ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder juristische Person, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. I. Der Begriff E.On Energie bezieht sich auf E.On Energie AG, ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder juristische 2

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Person, welche im Auftrag Organisationen handelt.

einer

der

vorstehend

genannten

J. Der Begriff RoCa3 bezieht sich auf die mit Gas betriebene, in den Niederlanden an der Grenze zwischen Rotterdam und Capelle an den IJessel gelegene CHP- Anlage, welche neben den beiden zuvor errichteten Anlagen die dritte Anlage darstellt und etwa am 15. Dezember 1997 EZH gehörte. K. Der Begriff Lease-Transaktion bezieht sich auf eine Reihe von Transaktionen zwischen EZH und Con Ed am 15. Dezember 1997 über eine Treuhandschaft, über welche EZH mit einem LeasingVertrag angeblich ca. 47,468 % undivided interest [Ad Nutzniessung zur gesamten Hand] an der RoCa3-Anlage für einen Zeitraum von 44 Jahren an Con Ed leaste und Con Ed dann angeblich den gleichen Anteil von 47,468 % an der RoCa3-Anlage unmittelbar für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einem Unterpachtvertrag zurück an EZH geleast hat; nach Ablauf des Zeitraumes von 20 Jahren ergeben sich verschiedene Optionen, die in den Abschnitten 61-77, einschliesslich der als Anlage B-1 anliegenden Klageschrift, erläutert werden. L. Der Begriff Teilnehmer an der Lease-Transaktion bezieht sich auf die folgenden Gesellschaften: ABN AMRO Bank N.V., Hollandsche Bank-Unie N.V., EZH, Con Ed, Credit Suisse, Bayerische Landesbank, ABB Leasing GmbH, Wilmington Trust Co. und sämtliche nahestehenden Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger, Vorläuferfirmen oder Nachfolgerfirmen und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. M. Der Begriff Capstar bezieht sich auf Capstar Partners L.L.C., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und jede Person, leitenden Angestellten, Direktor, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. N. Der Begriff Cornerstone bezieht sich auf Cornerstone Financial Advisors L.P., ihr nahestehende Firmen, Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger

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sowie jede Person, leitenden Angestellten, Partner, Steuerberater, Rechtsanwalt, Vertreter oder Firma, welche im Auftrag einer der vorstehend genannten Organisationen handelt. BEIZUBRINGENDE DOKUMENTE DIE LEASE-TRANSAKTION 1. Die in den Unterlagen der befindlichen Dokumente, in denen angesprochen wird. Bayerischen Landesbank die Lease-Transaktion

2. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, in denen die Anwerbung der Bayerischen Landesbank als eine potenzielle Teilnehmerin an der LeaseTransaktion angesprochen wird bzw. welche die Anwerbung der Bayerischen Landesbank als eine potenzielle Teilnehmerin betreffen. 3. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, in denen die Entscheidung der Bayerischen Landesbank zur Teilnahme an der Lease-Transaktion angesprochen wird. 4. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, in denen das Unwiderrufliche Bestandsakkreditiv Nr. 151221116, sowie jegliche de-rungen desselben, angesprochen wird bzw. welche das Unwiderrufliche Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 betreffen. 5. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente betreffend die Aushandlung bzw. die Erteilung des Unwiderruflichen Bestandsakkreditivs Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997, aufgef rt als Bates-Nr. US06193-06204, anliegend als Anlage B-2 beigefügt. 6. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, welche die Risikobzw. Nichterfüllungsanalysen enthalten, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zur Teilnahme an der Lease-Transaktion bzw. dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997 angefertigt wurden.

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7. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, in denen die Pachtoptionen beschrieben oder angesprochen werden, welche die Lease-Transaktion Con Ed und/oder EZH gewährt, einschliesslich der Dokumente, in denen die Durchführbarkeit und/oder die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieser Optionen angesprochen wird. 8. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, welche die Überweisung von Mitteln durch oder an Teilnehmer an der Lease-Transaktion in Zusammenhang mit der Lease Transkation oder dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997 belegen. 9. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, welche das Risiko der Nichterfüllung in der Lease-Transaktion belegen. 10. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, in denen eine Nichterfüllung oder eine säumige Tilgungsrate durch Con Ed und/oder EZH angesprochen wird. KOMMUNIKATIONEN 11. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Briefe, Vermerke, Notizen, Emails oder anderen schriftliche Kommunikationen zwischen der Bayerischen Landesbank und den Teilnehmern an der Lease-Transaktion (oder deren nahestehende Firmen, Abtretungsempfänger oder Sonderrechtsnachfolger) in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion und/oder dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997. 12. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Briefe, Vermerke, Notizen, Emails oder anderen schriftlichen Kommunikationen zwischen der Bayerischen Landesbank und Capstar in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion oder dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997. 13. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Briefe, Vermerke, Notizen, Emails und anderen

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schriftlichen Kommunikationen zwischen der Bayerischen Landesbank und Cornerstone in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion und/oder dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997. 14. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Briefe, Vermerke, Notizen, Emails und anderen schriftlichen Kommunikationen zwischen der Bayerischen Landesbank und Banc One in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion und/oder dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997. 15. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Briefe, Vermerke, Notizen, Emails und anderen schriftlichen Kommunikationen zwischen der Bayerischen Landesbank und Davis Polk in Zusammenhang mit der Lease-Transaktion und/oder dem Unwiderruflichen Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997. 16. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Briefe, Vermerke, Notizen, Emails und anderen schriftlichen Kommunikationen, welche durch und/oder zwischen der Bayerischen Landesbank und EZH, E.On Benelux B.V., E.On Energie oder Con Ed, oder den Vertretern dieser Firmen, in bezug auf die Lease-Transaktion und/oder das Unwiderrufliche Bestandsakkreditiv Nr. 151221116 vom 15. Dezember 1997 ausgetauscht wurden, Bestandsakkreditive betreffend die Lease-Transaktion sowie die Auswirkungen, welche die Übernahme von EZH durch Preussen Elektra AG auf die Lease-Transaktion oder das Bestandsakkreditiv haben würde.

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ÄHNLICHE TRANSAKTIONEN 17. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindlichen Dokumente, in denen jede andere, im wesentlichen der Lease-Transaktion ähnliche Transaktion und/oder die im Revenue Ruling [Ad Offizielle Stellungnahme der amerikanischen Steuerbehörde zu den steuerrechtlichen Folgen eines Sachverhaltes von allgemeinem Interesse] 2002-69, 2002-2 C.B. 760 beschriebene Transaktion (Kopie ist anliegend als Anlage B-3 beigefügt) zwischen 1996 und 2001, angesprochen wird, einschliesslich der Dokumente, in denen die Anwerbung der Bayerischen Landesbank als eine potenzielle Teilnehmerin an einer solchen Transaktion angesprochen wird, sowie die Dokumente, aus welchen die Erwägung der Bayerischen Landesbank bezüglich solcher Transaktionen sowie die Entscheidung zur Teilnahme an solchen Transaktionen hervorgeht. KOMMUNIKATIONEN MIT AUFSICHTSBEHÖRDEN 18. Die in den Unterlagen der Bayerischen Landesbank befindliche Korrespondenz, Kommunikation und Berichte an Aufsichtsbehörden durch die Bayerische Landesbank oder im Auftrag der Bayerischen Landesbank, welche die Lease-Transaktion und/oder die Finanzierung der Lease-Transaktion betreffen oder auf diese Bezug nehmen.

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EXHIBIT 5

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IN THE UNITED STATES DISTRICT COURT FOR THE MIDDLE DISTRICT OF NORTH CAROLINA
BB& T CORPORATION,

Plaintiff
v.

No.1 :04CV00941

UNITED STATES OF AMERICA,

Defendant.
MEMORANDUM OPINION

TILLEY, District Judge

This matter is before the Court on the parties' cross Motions for Summary

Judgment (Docs. #36 and 381. For the reasons discussed below, the United
States of America's Motion for Summary Judgment (Doc. #36) is GRANTED, and
Plaintiff BB&T Corporation's Motion for Summary Judgment (Doc. #38) is DENIED.
i.

This matter is an action pursuant to 26 U.S.C. § 7422 in which Plaintiff
BB&T Corporation ("BB&T") seeks to recover funds allegedly overpaid when the
Internal Revenue Service ("IRS") disallowed certain tax deductions associated with
BB&T's participation in a Lease-ln/Lease-Out ("L1LO") transaction (the

"Transaction") with Sodra Cell AB ("Sodra"), a Swedish company. The parties

have entered into a stipulation regarding undisputed facts, and the parties have
stipulated to the admissibility of numerous documents.
BB&T is a financial services company whose subsidiaries operate banking

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offices throughout the southeastern United States. (Stip. Facts H 1-3). Sodra
manufactures wood pulp and is one of the world's leading manufacturers of wood
pulp for the open market. (Stip. Facts n 19-20). The Transaction at issue

involves the lease and sublease of the pulp manufacturing equipment (the

"Equipment") at one of Sodra's pulp-manufacturing facilities. (Stip. Facts' 25).
At the time of the Transaction, Sodra used the Equipment to manufacture
pulp continuously, seven days a week, all year round. (Stip. Facts' 2S). In

1995 and 1997, Sodra made extensive improvements to the Equipment in order to
increase production capacity and reduce emissions at a cost in excess of $125

million. (Stip. Facts H 29-30). From 1997 to 2001, Sodra made additional
modifications to the Equipment at a cost in excess of $74 million. (Stip. Facts'
32).
In or about May 1997, Craig Knight from Knight, Tallman & van Tol Capital

Partners, L.L.C. ("KTV") solicited BB&T to participate in the Transaction. (Stip.
Facts' 32). BB&T attended a presentation in which KTV described the

Transaction as a "tax driven structure" and also described the "tax savings
generated by the structure. ", (Doc. #36, Ex. 10). Prior to this presentation, BB& T

'BB&T has objected to the Court's consideration of certain presentation documents asserting that the documents constitute hearsay and that they "are simply preliminary presentations by outside advisors." (Doc. #44 at 15). Under the Federal Rules of Evidence hearsay is defined as "a statement, other than one

made by the declarant while testifying at the trial or hearing, offered in evidence to
prove the truth of the matter asserted" and is inadmissible. Fed. R. Evid. S01,

S02. In this case, the KTV presentation materials are not offered to prove the
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had not participated in any L1LO transactions. (Stip. Facts 1 49).

After the KTV presentation, BB&T independently reviewed the terms of the
Transaction. In particular, BB&T hired Deloitte and Touche LLP to prepare a report
regarding the estimated value and useful

life of the Equipment and the value of

BB&T's interest in the Equipment at various points in time. (Stip. Fact 1 501.
BB&T personnel also drafted memoranda analyzing the Transaction. An internal
BB&T memorandum described the Transaction as a "tax-driven deal" promising an

after-tax yield "largely generated by the tax benefits association with accelerated

tax deductions for rent" over the first five years. (Doc. #36, Ex. 11 and Ex. 15).
On June 30, 1997, Sodra and BB& T, through a trust, entered into the
Transaction by executing a series of agreements. Essentially, the Transaction
consists of a "Head Lease" in which BB& T acquired an undivided interest in the

Equipment for a period of 36 years ending June 30, 2033 and an immediate
shorter term sublease (the "Lease") of the undivided interest in the Equipment back

to Sodra for a term of 15.5 years. (Stip. Facts H 41-42).
The Head Lease required BB&T to pay rent to Sodra in two installments.

truth of the matter asserted in those materials, that is whether BB& T would in fact

receive tax benefits and acceleration of accounting income on after tax cash flows by entering into the Transaction. Rather, the presentation materials are offered to
show words used to describe the transaction as they may relate to BB& T's state of mind or motive for entering into the Transaction. United States v. Leake, 642 F.2d

715, 720-21 (4th Cir.1981) (concluding that an out-of-court statement was not hearsay because it was offered to show the effect of the statement on the defendant's state of mind and not to prove the truth of the matter asserted in the
statement) .

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EXHIBIT 6

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IN THE UNITED STATES COURT OF FEDERAL CLAIMS
CONSOLIDATED EDISON COMPANY OF NEW YORK, INC. & SUBSIDIARIES,
)

Plaintiff,
v.

) ) )
) )

Case No.: 06-305 T

THE UNITED STATES OF AMERICA,
Defendant.

) )
)

Hon. Marian Blank Horn

)

PLAINTIFF'S RESPONSES TO UNITED STATES' FIRST SET OF INTERROGATORIES
Pursuant to Rule of Court of Federal Claims ("RCFC") 33, Plaintiff, Consolidated Edison
Company of New York,

Inc. & Subsidiaries ("Con Edison"), provides the following responses to

'the United States' First Set ofInterrogatories, subject to the objections and limitations specified.

Plaintiff is continuing to review the matters subject to this proceeding and reserves the
right to supplement and/or amend its responses aç necessary.

GENERAL OBJECTIONS
1. Con Edison objects to the United States' First Set of Interrogatories to the extent

that the Interrogatories call for the disclosure of information that is subject to any claim of

privilege or protection or that was prepared in anticipation of litigation. This includes without
limitation, the attorney-client privilege or the work-product protection. The inadvertent

disclosure by Con Edison of any information protected by the attorney-client privilege, the workproduct protection or any other privilege shall not constitute a waiver of the applicable privilege
or protection as to that information or any other related information.

CHDBOI 1367025.3 02-Nov-0609:40

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2. Con Edison objects to the United States' First Set of Interrogatories to the extent

that the United States purports to impose any requirement or discovery obligation other than or
beyond those set forth in the RCFC or other applicable rules.
3. Con Edison objects to the United States' First Set ofInterrogatories to the extent

that the Interrogatories call for information or documents already known to be in the United
States' possession.
4. Con Edison objects to the United States' First Sct ofInterrogatories to the extent

that the Interrogatories seek immaterial and/or irrlevant information. By providing answers or
producing documents, Con Edison does not concede that the information therein is material
and/or relevant to any claims or defenses, or even that such information is reasonably calculated
10 lead to the discovery of admissible evidence.
5. By providing answers or producing documents in response to the United States'

First Set of Interrogatories, Con Edison does not waive any of iis objections and expressly

reserves its right to object to the admissibilty of the information therein.
6. Con Edison objects to the United States' Definitions in its First Set of

Interrogatories to the extent that the Definitions define words to have something other than their ordinary meaning or employ grammar, syntax, and usage different from ordinary English
grammar, syntax, and usage. Con Edison will not speculate as to the meaning of

vague language

within the First Set of Interrogatories and wil assume that the United States has written the
questions they intend to ask.
7. Con Edison objects to certain Interrogatories as overly broad, unduly burdensome,

and seeking information that is neither relevant nor reasonably calculated to lead to the discovery

of admissible evidence. Such Interrogatories are specifically identified.

(. 'HUBOI 1367025.3 02-Nov-0609:40

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IN THE UNITED STATES COURT OF FEDERAL CLAIMS
CONSOLIDATED EDISON COMPANY OF NEW YORK, INC. & SUBSIDIARIES,
) ) )

Plaintiff.
v.

)
) )

Case No.: 06-305 T
Hon. Marian Blank Horn

THE UNITED STATES OF AMERICA,
Defendant.

) )
)

)

PLAINTIFF'S SECOND SUPPLEMENT TO RESPONSES TO UNITED STATES' FIRST SET OF INTERROGATORIES
Pursuant to Rule of Coui1 of Federal Claims ("RCFC") 33, Plaintiff, Consolidated

Edison Company of New York, Inc. & Subsidiaries ("Con Edison"), provides the

following supplement to its Responses to the United States' First Set of Intenogatories.
This supplement is provided subject to the general objections and limitations set forth in

Plaintiffs Responses to United States' First Set of IntellogalOries.
Plaintiff is continuing to review the matters subject to this proceeding and

reserves the iight to supplement and/or amend its responses as necessary.

SECOND SUPPLEMENTAL RESPONSE
INTERROGATORY NO.1: Identify all individuals who have knowledge of the Lease
Transaction, including each person's involvement in the promotion, recommendation,
planning, approval, or implementation of any of the leases, and the nature and substance
of the facts known (or believed to be known) by each person.

RESPONSE: Con Edison objects to Intenogatory No. i as overbroad and
unduly burdensome. Con Edison is not aware of all individuals that had knowledge of
the Lease Transaction. The Lease Transaction involved multiple entities, and Con Edison
cannot determine all individuals at each entity who had knowledge regarding the Lease

~

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Transaction. Further, the Lease Transaction was widely known at Con Edison and Con
Edison cannot, even after a diligent review, represent under oath all of its cunent and
former employees who had any knowledge of the Lease Transaction.

In addition, Intellogatory No. I is not limited to a single discrete subject as
required by RCFC 33(a). Rather, Interrogatory No. I impermissibly attempts to elicit

information concerning several distinct subjcct matters, including the promotion (if any),

the recommendation, the planning, the approval, and the implementation of the Lease

Transaction. Con Edison is not compelled to respond to a compound request, such as

Intenogatory No. I Moreover, when thc implicit subparts of Interrogatory No. I are
considered, the Unitcd States' requcst Iikcly exceeds the